HUBALD HOLZBAU

Inh. Jack Hubald 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma HUBALD HOLZBAU vertreten durch Inh. Jack Hubald



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hubald Holzbau vertreten durch Jack Hubald

§1 Geltungsbereich
1. Die folgenden allgemeinen Verkaufs-, Reparatur- und Lieferbedingungen (in Form folgenden AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Hubald Holzbau, vertreten durch den Geschäftsinhaber, Herr Jack Hubald, Stübelallee 6, 01309 Dresden, Telefon 0351/4054966, Fax 0351/4054967, Mail info@hubald.com und dessen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Ein Unternehmer kann eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, (§ 14 BGB.)
3. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Berufstätigkeit zugerechnet werden können, (§ 13 BGB.)
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende, ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt. Die nachstehenden AGB haben Vorrang.
5. Individuelle Vertragsabreden und Abweichungen von diesen AGB und der VOB sowie sonstiger Ergänzungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bedürfen der gesonderten Schriftform.

§2 Widerrufsrechte für Verbraucher
1. Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
2. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

§3 Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt die Firma Hubald Holzbau, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung zur Anwendung kommt, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat folglich die Möglichkeit, (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Firma Hubald Holzbau zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Firma Hubald Holzbau ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Firma Hubald Holzbau kommt der Vertrag zwischen der Firma Hubald Holzbau und dem Kunden zu Stande. Angebotsunterlagen, Materiallisten,  Leistungsverzeichnisse, Abbund- und Werkspläne sind kostenpflichtige Leistungen und können, sofern erforderlich, in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden dann folglich bei Vertragsschluss mit dem beauftragten Werk/Auftrag verrechnet.
1.2. Ein vom Kunden als verbindlich gewünschter Kostenvoranschlag ist es nur, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparaturarbeiten oder der Auftrag nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung nicht verwertet werden können.
1.3 Für alle Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18 299, DIN 18 382, DIN 18 384 und DIN 18 386 als „Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ sowie auszugsweise VOB Teil C (VOB/B).
1.4 Angebote der Firma Hubald Holzbau gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.5 Sind Planzeichnungen, Skizzen, Abbildungen und sonstige bildhaften Zeichnungen o.ä. dem Angebot zu Grunde liegend, gelten die darin befindlichen Maßangaben als Schätzmaß. Sollen die Angaben verbindlich sein, so muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Objekt- und Fertigungszeichnungen gelten erst dann als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber schriftlich erklärt und bestätigt wurden.
1.6 Alle Unterlagen, inkl. Zeichnungen und Skizzen, inhaltliche Angaben zu Angeboten und Konzepte
sonstige Bestandteile des Angebotvorgangs sind Eigentum der Firma Hubald Holzbau. Diese dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung in sonstiger Form vervielfältigt, oder an Dritte weitergereicht werden. Zuwiderhandlungen  begründen eine Schadensersatzpflicht berechnet am brutto Angebotspreis.
1.7 Vertragssprache ist deutsch
2. Lieferung, Leistung
2.1 Hubald Holzbau liefert ab Lager/Firmensitz an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2.2 Vertraglich, schriftlich und oder fernmündlich eruierte Liefer- bzw. Fertigstellungstermine gelten erst als Verbindlichkeitszeitpunkt, sollte die Erfüllung nicht durch Einflüsse, die die Firma Hubald Holzbau nicht zu verantworten hat, unmöglich ist.
2.3 Unvollständige und veraltete Skizzen, Zeichnungen, Abbund- und/oder Materiallisten, die für eine Ausführungsleistung unumgänglich sind, verzögern den Ablauf im Bauzeitenplan. Leistungen, die über das Initialangebot/Initialauftrag hinaus reichen (Nachtragspositionen/Zusatzleistungen) verschieben den Fertigstellungstermin um jene Zeit der beauftragten zeitumfänglichen Zusatzleistungen.
2.4 Ansprüche durch Verzug gemäß VOB/B § 8 Abs. 7 können Bauherren/Auftraggeber nur dann entsprochen werden, sofern Fertigstellungstermine vertraglich beidseits vereinbart worden. Statthaft und erforderlich ist eine angemessene und zumutbare für die Leistungserbringung übliche Nachfrist zur Erfüllung der Fertigstellung. Diese ist schriftlich der Firma Hubald Holzbau gegenüber zu erklären. Gilt auch die Nacherfüllung zur Fertigstellung als säumig so ist erst dann der AG / Bauherr berechtigt einen Auftragsentzug durchzuführen.
2.5 Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag grundlos, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ware, sowie den entgangenen Gewinn und sonstiger Schadensersatzansprüche zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Firma Hubald Holzbau zu vertreten hat.
3. Zahlungsbedingungen, Preise, Eigentumsvorbehalt
3.1 Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf Rechnungen abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Mit Auftragsbestätigung von AG & AN werden 30% der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Hierfür wird dem Kunden eine gesonderte Rechnung als Abschlags- oder Anzahlungsrechnung erstellt.
3.2 Das Zahlungsziel beträgt, bei der Abschlagsrechnungen, sofort, ab Rechnungszugang. Bei Schlussrechnungen, 7 Tage, ab Rechnungszugang.
3.3 Der Auftraggeber kommt in Verzug nach Ablauf des Zahlungsziels, ohne dass es einer gesonderten Erinnerung/Mahnung bedarf. Es gelten die VOB und die Vorschriften des BGB der jeweils gültigen Fassung. Werden Zusatzleistungen fernmündlich ohne Nachtragsangebote beauftragt, oder für die Mangelfreie Herstellung der Leistung unumgänglich, so erfolgt die Abrechnung folglich nach üblichen Materialpreisen inkl. Arbeitszeitnachweisen. Es erfolgt eine Nachweisführung bei Erstellungen von Bauleistungen gemäß VOB/B &15 Abs.5.
3.4 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der zum Zeitpunkt gültigen MwSt. und zzgl. notwendiger Verpackung und oder Versandkosten und Speditionskosten. Alle Preise sind freibleibend.
3.5 Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Gelieferte und oder bereits montierte oder verbrachte Ware bleibt bis zur vollständigen Abnahme und Bezahlung im Eigentum von Hubald Holzbau (nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.6 Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgen aufgeführtes:
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Hubald Holzbau bis zur Erfüllung sämtlicher Hubald Holzbau gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelnen Waren bereits bezahlt worden sind. Der gewerblich tätige Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Hubald Holzbau erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der gewerblich tätige Kunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. Der gewerblich tätige Kunde darf ohne Zustimmung von der Firma Hubald Holzbau, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Hubald Holzbau. Sollten Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen oder Eingriffe Dritter erfolgen, so hat der der gewerblich tätige Kunde die Firma Hubald Holzbau unverzüglich zu benachrichtigen. Der gewerblich tätige Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Hubald Holzbau ab, die diese Abtretung somit annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmenskunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmenskunde berechtigt, die Hubald Holzbau abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Art und Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen von Hubald Holzbau hat der gewerblich tätige Kunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu geben und somit Hubald Holzbau die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, wie Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte offen zu legen. Hubald Holzbau wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Hubald Holzbau freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung bei Handel und Werklieferungen
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei üblichen Handelsgeschäften. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die Firma Hubald Holzbau über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des gewerblich tätigen Kunden verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
4.4. Der Auftraggeber hat einen offensichtlichen Mangel am Werk bzw. der Werklieferung der Firma Hubald Holzbau unverzüglich mitzuteilen. Hat der Auftraggeber ohne Einwilligung von Hubald Holzbau Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten an dessen Leistungen ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Hubald Holzbau für diese Arbeiten und Werke. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
4.5 Gewährleistungen dem Umfeld einer Handwerksleistung nach beträgt für alle Bauleistungen gemäß VOB/B § 13 Abs. 4 vier Jahre. Eine Gewährleistung beginnt mit Abnahme oder ersatzweise der Ingebrauchnahme der Leistung der Sache. Alle augenscheinlich vorhandenen Mängel sind der Firma Hubald Holzbau zeitnah schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer (Hubald Holzbau) eine angemessene Zeit zur Mängelbegutachtung und / oder Mängelbeseitigung.
4.6 Die Auftraggeberseite oder dessen beauftragter hat der Firma Hubald Holzbau oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Nacherfüllung in Form von Mängelbesichtigung und / oder Mängelbeseitigung einzuräumen. Das Recht auf Nacherfüllung bzw. Mängelbeseitigung erlischt, sofern der Auftraggeber keine angemessene Zeit zur Mängelbeseitigung gewährt.
4.7 Vom Gewährleistungsanspruch sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber vorsätzlich, grob Fahrlässig und oder unverschuldet zu vertreten sind. Diese können sein; Beschädigungen durch Fremde, falsche Nutzung oder Bedienung der Sache, fehlendem Anstriche als z. B. Schutzlasur etc.
4.8 Bestehen rechtmäßige Ansprüche als Mängelbeseitigung welche unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind, so ist eine opportune Minderung im Preis zu vereinbaren. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers die darüber hinaus gehen sind ausgeschlossen, sofern keine Vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Beauftragten vorliegt. Ausgeschlossen sind hierbei auch Mängel durch Kriegshandlungen, höhere Gewalt wie Blitzschläge, Schäden auf Grund von außergewöhnlichen mechanischen und chemischen Einflüssen. Sind nach Fertigstellung Mängel gut erkennbar sind der Firma Hubald Holzbau zeitnah, spätestens jedoch 10 Tage nach Abnahmeübergabe, oder ersatzweise der Ingebrauchnahme anzuzeigen.
5. Haftung
5.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Hubald Holzbau nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Hubald Holzbau dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Eigenschaften des Holzes
6.1 Holz ist ein Naturprodukt! Holzspezifische natürliche Eigenschaften in Wuchs und Abweichungen in Längen und Breiten und sonstiger Merkmale bei Nässe und Trockenheit stellen keinen Mangel als solches dar. Somit begründen diese weder einen Reklamations- noch Haftungsgrund. Der Auftraggeber sollte in Hinblick auf seine Entscheidung für den Werkstoff Holz die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften unbedingt berücksichtigen.

§4 Reparatur- und Montageleistungen
1. Geltungsbereich / Verweis
1.1 Es gelten die Regelungen unter §3 dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
2. Mitwirkungspflichten
2.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparaturarbeiten bzw. der Montageleistungen zu sorgen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschluss auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur üblichen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer notwendigen sind.
2.3. Kommt der Auftraggeber/Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Firma Hubald Holzbau nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
2.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
3. Ausführungen bei Reparatur- oder Montageleistungen
3.1 Die Angaben von Hubald Holzbau über Reparaturarbeiten- oder sonstiger Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
3.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der Firma Hubald Holzbau nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Waren, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
4. erweitertes Pfandrecht
4.1. Der Firma Hubald Holzbau steht aus dem Werkvertrag ein erweitertes Pfandrecht aufgrund des Vertrages zu.
4.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§5 Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
1.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@hubald.com Hubald Holzbau Inh. Jack Hubald ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Firma Hubald Holzbau und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:

Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

1.2 Die Firma Hubald Holzbau hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
2. Gerichtsstand
2.1 Als Gerichtsstand ist Dresden vereinbart.
3. Nebenabreden
3.1 Nebenabreden oder Änderungen der AGBs bedürfen für deren Wirksamkeit der Schriftform.
4. Ausschlussklausel
4.1 Sind einzelne Vertragsbedingungen ungültig so berührt die Wirksamkeit die übrigen Bestimmungen nicht. In Fällen wie diesen sind die nichtigen Bestimmungen durch eine geeignete dem Zweck nach gewollte Regelung zu ersetzen die dieser entspricht.

 

 

 
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